Grüneberg, § 818 BGB Rdnr. 28

11 Entscheidungen

1. Der Anwendungsbereich des § 852 Satz 1 BGB ist eröffnet, wenn der Käufer eines Neufahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller aus § 826 BGB einen Anspruch auf Erstattung des aufgrund eines ungewollten ...


Kfz-Kaskoversicherung: Rückzahlungsanspruch des Versicherers hinsichtlich einer Versicherungsleistung bei Versicherung des Fahrzeugs eines Dritten; Entreicherung des Versicherungsnehmers


Die Unzulässigkeit der Widerspruchsklage gegen den Teilungsplan nach § 115 I ZVG i.V.m. § 878 I 1 ZPO hindert den widersprechenden Gläubiger nicht, zumindest im Wege der Klageänderung zur Bereicherung ...


Bei unbegründetem Mängelverdacht kann eine Haftung des Bestellers für die Kosten der Fehleraufsuche auf § 684 BGB gestützt werden.


Kein Leitsatz