1. Bei einer formunwirksamen Honorarvereinbarung wird der anwaltliche Gebührenanspruch auf das gesetzliche Honorar begrenzt. Ein Rückzahlungsanspruch des Mandanten folgt dann aus Bereicherungsrecht un ...
Rückforderung zuviel gezahlter Netznutzungsentgelte: Verjährungsbeginn bei unübersichtlicher Rechtslage; Ausschluss der Rückabwicklung; Darlegungs-und Beweislast für angemessene Netznutzungsentgelte
Umsatzsteuervoranmeldung für ein Besitzunternehmen