§ 749 BGB

Hat ein Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der Gemeinschaft einschließlich des (künftigen) Anspruchs auf eine den Miteigentumsanteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Verstei ...


Zivilrecht
§ 749 Abs. 1 BGB; § 88 InsO; § 180 Abs. 1 ZVG
Verweise

Literaturfundstellen