§ 713 BGB

1. Ü?ber den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegen ...


Handels- und Gesellschaftsrecht Sachenrecht Zivilrecht
§§ 705, 713, 730, 738 BGB; § 304 ZPO
Verweise

Literaturfundstellen