MüKo-BGB, § 705 BGB Rdnr. 345

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Vereinsrechtliche Beschlagnahme und Einziehung eines Grundstücks eines Dritten


a) In einem Anlageprospekt ist auf bankrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform hinzuweisen, wenn mit der Verwirklichung der daraus folgenden Bedenken ernsthaft zu rechnen ist und diese Ris ...


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 280 Abs. 3, 282, 311 Abs. 2, 723, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 234 Abs. 1 HGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG