§ 655d BGB

a) Zur Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren ("zwischengeschalteten") Vermittler versprochen hat. ...


Zivilrecht
§§ 655e Abs. 1, 655b Abs. 1 Satz 2, 655b Abs. 2, 655d BGB
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