§ 651e BGB

a) Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Kreuzfahrt ist als Reisevertrag im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB anzusehen. b) Ist dem Reisenden die Anreise zum Ausgangsort der Kreuzfahrt infolge höherer ...


Zivilrecht Reiserecht Europarecht
§§ 651e Abs. 3, 651j Abs. 2, 651j Abs. 1, 651a Abs. 1 BGB
Verweise

Literaturfundstellen