§ 566a BGB

a) Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als frühe ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 566a BGB