§ 561 BGB

a) Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum geltend zu machen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2 ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§§ 558b Abs. 1, 561 Abs. 1 BGB
Verweise