§ 560 BGB

zu den Anforderungen an die Heizkostenabrechnung, wenn eine Schätzung der Verbrauchswerte stattfindet


Zivilrecht
§§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 3, 560 Abs. 4 BGB; §§ 1, 6, 9a HeizkostenV

Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 560 Abs. 4 BGB
Verweise

Literaturfundstellen