Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung ...
Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung ...
Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung ...