§ 550 BGB

a) Eine Option zur Verlängerung eines Mietvertrags ist während der für das vermietete Grundstück bestehenden Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben. b) Die Ausübung einer V ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§ 550 BGB

Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen dessen ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§ 550 BGB