Grüneberg, § 546a BGB Rdnr. 5

15 Entscheidungen
Brandenburgisches OLG

Mietvertrag über eine Musikanlage: Beweislast für eine pflichtwidrige Beschädigung der Mietsache


Dingliches Wohnrecht; Ersteher; mietzinsähnliches Entgelt; Zwangsversteigerung


Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, so dass eine Benutzung der Räu ...


Eine "Vorenthaltung" im Sinne des § 546a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nach § 546 BGB verletzt ist; dabei ist grundsätzlich der Zustand der zurückgegebenen Mietsach ...


Insolvenzverfahren: Vermeidung der Haftung der Masse für Räumungskosten durch Freigabe der eingebrachten Sachen