MüKo-BGB, § 535 BGB Rdnr. 114

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Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB