MüKo-BGB, § 535 BGB Rdnr. 68

Eine Entscheidung

Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden Nichteigentümer-Ehegatten bei gesamtschuldnerischem Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes; Ausgleichsanspruch; Fremdvergleich bei Vertragsgestaltungen zwischen Angehörigen