§ 506 BGB

1. Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs. 2. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Ver ...


Verbraucherrecht Versicherungsrecht Zivilrecht
§§ 271 Abs. 1, 494 Abs. 2 Satz 2, 499 Abs. 1, 506 Abs. 1 BGB; §§ 9, 35 VVG; §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKG