1. Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Ver ...
Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 494 BGB enthält.