MüKo-BGB, § 437 BGB Rdnr. 12

Eine Entscheidung

a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...


Zivilrecht
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB