Grüneberg, § 387 BGB Rdnr. 9

8 Entscheidungen

Krankenversicherung; Übernahme der Krankenbehandlung für den Träger der Sozialhilfe; Übergang von Schadensersatzansprüchen gegen Drittschädiger auf den Sozialhilfeträger; keine Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten durch die K ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Im Einzelfall abzuweisende Anfechtungsklage gegen die Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge anlässlich der Ruhestandsversetzung;Vorbehaltsurteil und Aussetzung des Nachverfahrens wegen Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung  Mangel des Rechtsgrunds der Zahlung offensichtlich; keine Verjähr


Die Aufrechnung des Leistungsträgers gegen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten im Vorverfahren nach § 63 SGB X kann durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung entsprechend § 387 BGB erfolgen, e ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

1. Die Aufrechnung eines Sozialleistungsträgers kann auch durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung iSv § 387 BGB erfolgen. 2. Bei dem Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X handelt es sich um e ...


Vollstreckungsgegenklage, Tilgungswirkung freiwilliger Zahlungen im Wege der Zwangsvollstreckung in Polen beigetriebener Beträge auf eine nach polnischem Recht titulierte Forderung