Grüneberg, § 387 BGB Rdnr. 9

8 Entscheidungen

Krankenversicherung; Übernahme der Krankenbehandlung für den Träger der Sozialhilfe; Übergang von Schadensersatzansprüchen gegen Drittschädiger auf den Sozialhilfeträger; keine Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten durch die K ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Im Einzelfall abzuweisende Anfechtungsklage gegen die Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge anlässlich der Ruhestandsversetzung;Vorbehaltsurteil und Aussetzung des Nachverfahrens wegen Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung  Mangel des Rechtsgrunds der Zahlung offensichtlich; keine Verjähr


Die Aufrechnung des Leistungsträgers gegen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten im Vorverfahren nach § 63 SGB X kann durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung entsprechend § 387 BGB erfolgen, e ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Vollstreckungsgegenklage, Tilgungswirkung freiwilliger Zahlungen im Wege der Zwangsvollstreckung in Polen beigetriebener Beträge auf eine nach polnischem Recht titulierte Forderung


1. Die Aufrechnung eines Sozialleistungsträgers kann auch durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung iSv § 387 BGB erfolgen. 2. Bei dem Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X handelt es sich um e ...