§ 357 BGB

Zum wirksamen Zustandekommen des vermittelten Versicherungsvertrags als Voraussetzung für den Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die mit ihm geschlossene Vergütungsvereinba ...


Zivilrecht Versicherungsrecht
§§ 346, 357 BGB; § 5a VVG

Kein Aufwendungsersatz nach Widerruf eines Beitritts zu einer Fondsgesellschaft


§§ 305c Abs. 2, 312 Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 1, 357 Abs. 1, 357 Abs. 3 BGB

Kein Aufwendungsersatz nach Widerruf eines Beitritts zu einer Fondsgesellschaft


§§ 305c Abs. 2, 312 Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 1, 357 Abs. 1, 357 Abs. 3 BGB

1. Verwendet eine Bank gegenüber einem Drittsicherungsgeber eine Widerrufsbelehrung, obwohl ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht, liegt darin die Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrecht ...


Zivilrecht Bank- und Börsenrecht
§§ 312, 355, 357, 360 BGB

Gewährleistung; Fernabsatzvertrag; Abgabe des Angebots und Annahme des Kaufvertrages per E-Mail nach persönlichem Kontakt im Rahmen der Vertragsanbahnung


Zivilrecht
§§ 312d Abs. 1, 346 Abs. 1, 357 Abs. 1 BGB