Grüneberg, § 326 BGB Rdnr. 11

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Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug, Rechtsgrundverweisung, Unmöglichkeit der Arbeitsleistung, Verantwortlichkeit, überwiegende Erstattung von Verdienstausfallentschädigung bei behördlich angeordneter Quarantäne