MüKo-BGB, § 313 BGB Rdnr. 61

Eine Entscheidung

Bauträger, Bauunternehmer, Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, Prüfung der Zulässigkeit, Aufrechnung mit einer rechtswegfremden, nicht rechtskräftigen und bestrittenen Gegenforderung