Grüneberg, § 307 BGB Rdnr. 46

18 Entscheidungen

Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von Urheberrechtsklauseln; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung


1. Eine Klausel, nach welcher der Verwender von den Kunden ein Entgelt pro Papier-Rechnung im postalischen Versand verlangen kann, stellt eine gemäß § 307 BGB kontrollfähige Preisnebenabrede dar. 2. ...


Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Einführung von Negativzinsen bei Altverträgen