Grüneberg, § 305c BGB Rdnr. 3

43 Entscheidungen

Wird ein Leasingnehmer durch eine Werbeanzeige eines Autohändlers, in der ein Leasingangebot mit Kilometerabrechnung beworben wird, zum Abschluss eines Leasingvertrages mit einer markenverbundenen Lea ...


Reiserecht Zivilrecht
§§ 280 Abs. 1, 305c Abs. 1, 398 BGB

zur Abrechnung zusätzlicher Kosten für SMS-Dienste, wenn der Kunde eine SMS-Flatrate gewählt hat


Telekommunikationsrecht Zivilrecht
§ 305c Abs. 1 BGB