Grüneberg, § 305 BGB Rdnr. 8f

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1. Die Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB i.d.F. seit dem 13.06.2014, die zur Folge hat, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers na ...


1. Die Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB i.d.F. seit dem 13.06.2014, die zur Folge hat, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers na ...


Zivilrecht
§§ 138 Abs. 1, 355, 356 Abs. 4 Satz 1 BGB