Unfallversicherung, ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität, mehrfache Belehrung über Fristen ( VVG a.F. ), außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
1. Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung. Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger. 2. Recht ...