1. Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung. Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger. 2. Recht ...
Unfallversicherung, ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität, mehrfache Belehrung über Fristen ( VVG a.F. ), außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
Beteiligung an einem Medienfonds: Rückabwicklungsanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Bankberater
Haftung für unvollständige und fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlagegesellschaft: Stille Beteiligung an einer Aktiengesellschaft; Unwirksamkeit eines formularmäßigen Haftungsausschlusses für leichte Fahrlässigkeit