Haftung des Verfrachters für Verzögerungsschäden; zur Zulässigkeit von Klausen in den Konossementsbedingungen, die jede Haftung des Verfrachters für einen Verzugsschaden ausschließen oder der Höhe nach begrenzt
zur Angemessenheit und angemessenem Umfang der Beauftragung eines RA durch den Gläubiger, wenn der Schuldner keine Einwendungen gegen die Forderung erhebt
1. Erhebt der Schuldner auf Mahnungen des Gläubigers keine Einwendungen gegen eine Forderung, so darf es der Gläubiger zwecks außergerichtlicher Einziehung der Forderung im Regelfall nicht für erforde ...