MüKo-BGB, § 278 BGB Rdnr. 20

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Zur Schadensersatzpflicht eines Sportclubs einem Spieler gegenüber im Zusammenhang mit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein auf der Dopingliste stehendes Medikament


Eine Vertragspartei handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie sich auf die Zurechnung von Wissen eines Vertreters ihres Geschäftspartners nach § 166 Abs. 1 BGB beruft, obwohl sie wusste oder damit rech ...


Zivilrecht
§ 166 Abs. 1 BGB