Grüneberg, § 276 BGB Rdnr. 11

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Zur Frage des Verbotsirrtums in Bezug auf einen Verstoß gegen das RDG in Fällen, in denen der - vom Anlageempfänger einzuziehende - Rückkaufswert einer Lebensversicherung Gegenstand einer Kapitalanlag ...