Grüneberg, § 254 BGB Rdnr. 53

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Steuerberater: Kommentarlose Übersendung eines Steuerbescheids an einen Rechtsanwalt mit nicht das rechtlich maßgebliche Eingangsdatum wiedergebenden Eingangsstempel


Haftung des Geschäftsherrn: Unterschlagung von Kundengeldern durch den Handelsvertreter