Grüneberg, § 253 BGB Rdnr. 14

5 Entscheidungen

Schmerzensgeld: Quälender Harndrang auf Grund nicht funktionsfähiger Toilette in Regionalbahn


Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung


Schmerzensgeldansprüche nach einem Friseurbesuch kommen in Betracht, wenn infolge der Haarbehandlung dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden oder die betroffene Person durch ein ...


Zivilrecht
§§ 253 Abs. 2, 278, 280, 611, 823 Abs. 1, 831 BGB

Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts


Arbeitsrecht