Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Anspruch auf Rückzahlung geleisteten ärztlichen Honorars und Schmerzengeldanspruch nach einer sog. "Schönheitsoperation"
Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den Dienstherrn wegen eines vom Schulaufwandsträger gestellten, angeblich schadstoffbelasteten Dienstzimmers