MüKo-BGB, § 249 BGB Rdnr. 67

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a) Lassen sich bei dem vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifizieren, kan ...


Zivilrecht
§§ 249, 252, 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Langzeitausfall