Grüneberg, § 249 BGB Rdnr. 13

17 Entscheidungen

1. Treten im Rahmen der Durchführung von Schadensbeseitigungsmaßnahmen - aus ex ante Sicht des Geschädigten unvorhergesehene - Verzögerungen/Mehraufwenden auf, die in der Sphäre des "Unfallhelfers" (h ...


1. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche aus § 7 Abs. 1 StVG und aus §§ 18 Abs. 1 StVG, 823 BGB gegenüber dem Halter und Führer eines Kraftfahrzeugs, das eine Ölspur auf einer öffentlichen Stra ...


1. Im Arzthaftungsprozess gelten die allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätze zum "Prognoserisiko"; der schädigende Behandler muss ohne Schuld des Geschädigten verursachte Mehrkosten für unsachgemäß ...