Grüneberg, § 249 BGB Rdnr. 14

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Unfallschadensberechnung auf fiktiver Basis


Gemäß § 452 S.1 HGB sind die allgemeinen frachtrechtlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB nur anwendbar, soweit sie nicht durch die spezielleren Vorschriften der §§ 452 a bis 452 d HGB für multimodal ...


Gegen den nachfolgenden Fahrer spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann, wenn es sich um einen „typischen“ Auffahrunfall mit Teilüberdeckung vom Heck und Front handelt.Fährt ein im linken Fah ...


AG Bad Freienwalde (Oder)

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Qualitätsanforderungen bei Reparatur zur Wahrnehmung des Integritätsinteresses


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