Grüneberg, § 249 BGB Rdnr. 54

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Nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO kann der Ersatz solcher freiwilliger Aufwendungen verlangt werden, die nach Verletzung der Insolvenzantragspflicht in dem Vertrauen auf die Solvenz des Schuldne ...