Grüneberg, § 249 BGB Rdnr. 20

28 Entscheidungen

Für die Bemessung des Schadens bei Verlust einer Sache kommt es auf deren objektive Eigenschaften an (hier: Wiederbeschaffungswert bei Verlust eines Pferdes).


Dieselskandal, Kausalität, deliktische Zinsen, anderweitige Nutzungsmöglichkeit


Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abzug neu für alt bei beschädigter Brille