Grüneberg, § 246 BGB Rdnr. 2

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Kfz-Unfall: Haftungsverteilung zwischen Linksabbieger und einem mit überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Kfz


Bei der Festsetzung der Netznutzungsentgelte ist bezogen auf das Basisjahr 2004 bei der Verzinsung des die zugelassene Quote übersteigenden Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 5, § 5 Abs. 2 GasNEV ein Zinssatz von 5,25% zugrunde zu legen. Dieser Zinssatz setzt sich zusammen aus der von der Beschwerd


Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 ...


Bank- und Börsenrecht Verbraucherrecht Zivilrecht
§§ 307 Abs. 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 UKlaG

Zum Anspruch auf Zahlung von "Negativzinsen" aus Schuldscheindarlehen aufgrund einer Zinsgleitklausel.