Grüneberg, § 242 BGB Rdnr. 92

5 Entscheidungen

Rückerstattung einer zu Unrecht geleisteten Kostenerstattung;Änderung der Rechtsprechung in Abgrenzung zur Änderung der Rechtslage


Betreuung: Zur Verwirkung eines Beschwerderechts gegen die Betreuungsanordnung


Die öffentlichrechtliche Pflicht zur Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen in das Handelsregister besteht während der ganzen Dauer der Gesellschaft, solange die Anmeldung nicht bewirkt ist. Der ...