§ 2039 BGB

eV gegen die Wikipedia Foundation wegen der Nutzung von Abbildungen von Briefmarken und einer Unterschrift im Rahmen eines Artikels


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§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1, 2039 BGB; §§ 5, 15 Abs. 2, 19a, 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsur ...


Erbrecht Zivilrecht
§§ 745, 2038, 2039, 2040 BGB
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