Grüneberg, § 199 BGB Rdnr. 33

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Zum Anspruch auf Herausgabe von Vertragsunterlagen im Hinblick auf bereits beendete Lebens- und Rentenversicherungsverträge zum Zwecke der Prüfung eines Widerspruchsrechts aus § 5a VVG a.F.


Zivilrecht Datenschutzrecht Versicherungsrecht

1. Dem Maklerkunden steht gegen den Makler ein Provisionsrückzahlungsanspruch zu, wenn sich der nachgewiesene Vertrag als verbotswidrig (§ 134 BGB) erweist. 2. Der Makler kann sich gegenüber dem Rück ...