§ 199 BGB

Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nic ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 138 Abs. 1 ZPO

Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Ve ...


Zivilrecht
§§ 195, 199, 1004 BGB; Art. 124 EGBGB; § 26 Abs. 3 NRG BW

a) Hat der Amtsträger durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten deren Verletzung gegenüber dem Geschädigten verdunkelt, ist diesem - wenn und solange er keinen konkrete ...


Berufsrecht
§§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 199 Abs. 1 Nr. 2, 199 Abs. 3 Nr. 1, 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG; §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO

a) Hat der Amtsträger durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten deren Verletzung gegenüber dem Geschädigten verdunkelt, ist diesem - wenn und solange er keinen konkrete ...


Berufsrecht
§§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 199 Abs. 1 Nr. 2, 199 Abs. 3 Nr. 1, 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG; §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO

a) Hat der Amtsträger durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten deren Verletzung gegenüber dem Geschädigten verdunkelt, ist diesem - wenn und solange er keinen konkrete ...


Berufsrecht
§§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 199 Abs. 1 Nr. 2, 199 Abs. 3 Nr. 1, 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG; §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO