§ 1903 BGB

a) Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persö ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1896 Abs. 2, 1903 BGB; §§ 68 Abs. 3 Satz 2, 278 Abs. 1 FamFG

a) Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 XII ZB 317/15 Fam ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1903 Abs. 1, 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB

a) Wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nachdem ein zuvor bestehender (anderer) Einwilligungsvorbehalt bereits aufgehoben war, handelt es sich nicht um eine Erweiterung des Einwilligungsvorbeha ...


Freiwillige Gerichtsbarkeit Familien- und Betreuungsrecht
§ 1903 BGB; §§ 278, 286, 293 FamFG
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