MüKo-BGB, § 1896 BGB Rdnr. 144

2 Entscheidungen

Die Bevollmächtigung eines Vertreters in einem Betreuungsverfahren ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie von dem natürlichen Willen des Betroffenen getragen ist.Auf Verlangen des Gerichts hat auch der ...


Erledigt sich die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Betreuers nach Entlassung des bisherigen Betreuers in der Hauptsache, kann da ...