Grüneberg, § 1896 BGB Rdnr. 5

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Betreuungsverfahren: Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung


1. Zur verbotenen außergerichtlichen Erbschaftsberatung einer Bank. 2.. Zu erlaubten Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 5 RDG im Rahmen der Vermögensplanung einer Bank.