§ 1896 BGB

a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet ...


Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 Abs. 2 BGB; §§ 26, 280 FamFG

a) In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen p ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1896 Abs. 2 BGB; §§ 37 Abs. 2, 278 Abs. 1 FamFG

a) Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persö ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 1896 Abs. 2, 1903 BGB; §§ 68 Abs. 3 Satz 2, 278 Abs. 1 FamFG

Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB; §§ 59 Abs. 1, 303 Abs. 4 FamFG

a) Dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet oder verlängert wird, begründet für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (Abgrenzung zu ...


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 BGB; §§ 276 Abs. 1 Satz 1, 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG

Zur Fähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden.


Zivilrecht Familien- und Betreuungsrecht
§ 1896 Abs. 1a BGB

Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sog. Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von sechs Monaten erweitert worden i ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 1896 Abs. 3 BGB; § 293 Abs. 2 Satz 1 FamFG

Wird ein Betreuer neben einem Bevollmächtigten bestellt, weil dessen Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte nicht ausreicht, ist die Vergütung dieses „Ergänzungsbetreuers“ in entsprechender Anwendung ...


Zivilrecht
§§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 1899 Abs. 4 BGB; § 6 Satz 1 VBVG
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 1896 BGB enthält.

Rechtsprechung anzeigen