§ 1836d BGB

a) Der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist. Für den Umfang des dem Betreuer gemäß § 5 ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1836c, 1836d, 1908i Abs. 1 BGB; §§ 1 Abs. 2, 5 VBVG; § 90 SGB XII
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