Grüneberg, § 172 BGB Rdnr. 3

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Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den Eintragungsunterlagen vorgelegten Vollmachtsurkunde


1. Zum Gebrauch einer möglicherweise widerrufenen Löschungsvollmacht.2. Erkennbar interne Abreden zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem darf das Grundbuchamt zum Anlass von Beanstandungen im Hinblick auf das Legalitätsprinzip nur nehmen, wenn deren tatsächlicher Inhalt - ohne Möglichkei


1. Zur sekundären Darlegungslast der Bank, die sich gegen die Klage auf Rückzahlung von auf einen vermeintlich unwirksamen Darlehensvertrag (§ 134 BGB, Art. 1 § 1 RBerG) erbrachten Leistungen des Kund ...


Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung des Ablösebetrages; Missbrauch des Mahnverfahrens